Eine Frage, mit der sich jedes Brautpaar beschäftigt:
Behält jeder nach der Eheschließung seinen eigenen Namen oder nimmt ein Partner den Namen des anderen an?
Früher war es üblich, dass die Frau den Namen des Mannes annahm. Seit inzwischen mehr als 40 Jahren, genauer seit 1976, können aber auch Männer den Namen ihrer Partnerin annehmen. Ein Doppelname ist seit 1994 möglich. Dies gilt allerdings aktuell nur für einen Ehepartner. Über neue Regelungen des Namensrechts wird diskutiert.

Die Qual der Wahl..
Da der Nachname mit Familie und Tradition, sowie der eigenen Identität eng verbunden ist, kann die Entscheidungsfindung durchaus emotional und schwierig werden.
Was spricht dafür, den eigenen Namen nach der Hochzeit zu behalten?
Insbesondere, wenn man sich bereits „einen Namen“ gemacht hat, ist es sinnvoll, diesen zu behalten. (Künstler)
Familienzugehörigkeit: Wenn Sie sich durch Ihren Namen enger mit Ihrer Familie verbunden fühlen
Wenn Sie Ihren eigenen Namen an künftige Kinder weitergeben möchten.
Patchwork-Family: Wenn Sie eigene Kinder mit in die Ehe bringen
Wenn der Name Ihres Partners nicht zu Ihrem Vornamen passt oder kompliziert zu buchstabieren ist (Telefongespräche, etc.)
Was dafür spricht, den Namen Ihres Partners zu übernehmen?
Zusammengehörigkeit der Eheleute / Symbol der Ehe / Klarstellung des Familienstands nach Außen
Wenn Sie mit Ihrem aktuellen Namen Unannehmlichkeiten verbinden. Eventuell tragen Sie aktuell den Namen Ihres ehemaligen Ehepartners oder haben eine schwierige Beziehung zu Ihrer Familie / Elternteilen
Der Einfachheit wegen: Vieles erleichtert einen gemeinsamen Namen. Insbesondere, wenn Kinder in Planung oder bereits vorhanden sind.
Zahlen & Fakten:
Laut einer Studie der GfdS (Gesellschaft für deutsche Sprache e.V.) nahmen bis 2019 nur rund 6% der Männer den Namen der Frauen an. Etwa doppelt so häufig wird von der Möglichkeit des Doppelnamens Gebrauch gemacht. Ungefähr 75% der Frauen nehmen den Namen des Mannes an.
www.der-hochzeitsplan.de
Foto: Siehe Herbshochzeit im Boho-Look
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