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Wie die Ehe mehr als eine Lebensgemeinschaft wurde

Autorenbild: Nicola DittmarNicola Dittmar

Aktualisiert: 10. Juni 2021

Wann wurden die ersten Ehen geschlossen? Wie hat sie sich im Laufe der Geschichte entwickelt? Und was bedeutet sie eigentlich?


Die Ehe ist eine gesetzlich [und kirchlich] anerkannte Lebensgemeinschaft zweier (oder in manchen Kulturen mehrerer) Personen.


Bis ins frühe Mittelalter hinein wurde größtenteils aus pragmatischen Gründen geheiratet: Frauen sollten an Männer gebunden werden, um zu garantieren, dass die Kinder des Mannes auch wirklich ihre biologischen Erben waren.


Die ersten Zeugnisse von einer Hochzeitszeremonie stammen aus der Zeit um 2350 v. Chr. in Mesopotamien – ein Gebiet, welches heute im Irak und in Syrien liegt.


Später wurden religiöse Institutionen, wie in Europa meist die (katholische) Kirche involviert. Der Segen eines Priesters galt zur rechtlichen Anerkennung als notwendig.


Erst im Laufe des Mittelalters entstand der Glaube an die romantische Liebe.

Einige Wissenschaftler gehen davon aus, dass das „Konzept“ in Frankreich erfunden wurde. Literarische Werke aus dem 12. Jahrhundert gelehnt an Sagen, wie die des Sir Lancelot und der Königin Guinevere, forderten Männer dazu auf, ihre Liebste zu umwerben.


Die Historikerin Marilyn Yalom, welche auch Autorin von „A History of the Wife“ ist, erkennt durch romantisch begründete Eheschließungen einen stärkeren Einfluss der Frau. Die Ehefrau sollte nicht mehr nur dem Mann dienen und fand zunehmende Achtung. Dennoch herrschte die Vorstellung, dass die Ehefrau „Besitz“ des Mannes sei, jahrhundertelang.


Als Kolonisten zum ersten Mal nach Amerika kamen, entstand die Tradition, dass die Braut Ihren Namen aufgab und den des Mannes annahm. Somit wurde der Ehemann offizieller und öffentlicher Vertreter zweier Personen. Diese Regelung war so streng, dass Amerikanerinnen, die einen Ausländer heirateten, sofort ihre Staatsbürgerschaft verloren.


Mit dem Wahlrecht der Frauen (in Deutschland 1919, in den USA 1920) nahm die Institution der Ehe einen drastischen Wandel. Obwohl der Ehemann noch immer der „Chef des Hauses“ war, bestanden diese Haushalte plötzlich aus zwei Vollbürgern.

Heutzutage sind Ehen mit solch konservativen Rollenverteilungen insbesondere in Ländern wie Deutschland kaum noch zu beobachten.


In den späten 1960er Jahren wurden Eheschließungen unterschiedlicher Abstammungen zulässig und seit 2017 sind gleichgeschlechtliche Ehen in Deutschland erlaubt.


Genau so, wie sich die Beweggründe für eine Eheschließung geändert haben, so auch die Art und Weise der Trauungen. Neben der standesamtlichen und kirchlichen Trauung gewinnt die freie Trauung in der Neuzeit immer mehr an Bedeutsamkeit.


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